Alle Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf den Call 2025.
Informationen zum Call 2026 werden ab dem 28.11.2025 veröffentlicht.
- Wie läuft der Einreichprozess ab?
- Welche Einreich-Kriterien gelten?
- Welche Aktivitäten werden finanziert?
- Welche Verpflichtungen entstehen bei einer Finanzierungszusage?
- Was umfasst die Datenbank?
- Wie funktioniert die Budgetplanung und Abrechnung?
- Wie erfolgt die Finanzierungs-Auszahlung?
- Was passiert bei einer Finanzierungsabsage?
- Wie wird mit der Nutzung von Inhalten und geistigem Eigentum umgegangen?
1. Einreichprozess
1.1 Welche Organisationen können sich bewerben?
Zur Einreichung berechtigt sind zivilgesellschaftliche Organisationen mit rechtlichem Sitz in Österreich. Sie müssen eine nicht-staatliche, gemeinnützige und gewaltfreie Struktur aufweisen. Zu Organisationen gehören Vereine und andere nicht auf Gewinn ausgerichtete Zusammenschlüsse, die eine eigene Rechtspersönlichkeit haben und entsprechend auch öffentlich registriert sind (z.B. gemeinnützige GmbH im Firmenbuch). Zudem müssen diese Organisationen eine klare Verantwortungsstruktur für ihre Schlüsselpersonen nachweisen. Alle Bewerber:innen müssen die Grundwerte der Europäischen Union respektieren, wie sie in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union und in der EU-Grundrechtscharta festgelegt sind. Alle Einreicher:innen müssen sicherstellen, dass ihre Tätigkeiten nicht-diskriminierend sind.
HINWEIS: Für die Zwecke dieser Ausschreibung gelten „nahestehende Organisationen“ als eine Einheit, auch wenn sie rechtlich eigenständig registriert sind. Nahestehend sind alle Einheiten, die von einer anderen gesteuert bzw. stark beeinflusst werden können oder mehrere, die zusammen gesteuert werden (Beispiele: 2 Vereine, in deren Vorstand 2 oder mehrere Personen gleichzeitig vertreten sind; ein Verein besitzt eine GmbH oder mehr als 20 % der Gesellschaftsanteile; etc).
1.2 Welche Arten von Aktivitäten können finanziert werden?
Finanziert werden zivilgesellschaftliche Aktivitäten in Österreich, die die Demokratie, Menschenrechte und Zivilgesellschaft stärken. Insbesondere Aktivitäten im digitalen Raum, wie Social Media Kampagnen, Dialogplattformen und die Arbeit von Digital Content Creators, werden unterstützt. Beispiele für Aktivitäten sind:
- Sensibilisierung für EU-Rechte und Werte sowie Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Kommunikationskampagnen über soziale Medien.
- Organisation von zivilgesellschaftlichen Dialogen und Plattformen zu Themen der EU-Rechte und -Werte.
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen (CSOs) sowie Koordination von Aktivitäten mit anderen Interessengruppen.
- Beratung und Überwachung zu EU-Politiken, Rechten und Werten.
- Unterstützung der Umsetzung von Gesetzen und Vorschriften sowie zivilgesellschaftliche Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen.
2. Einreich-Kriterien
2.1 Was sind die Kriterien für die Einreichung?
Einreicher:innen müssen sich online über die ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 Datenbank registrieren und ihre Aktivität vollständig beschrieben einreichen. Nur vollständig ausgefüllte Anträge werden von der Jury berücksichtigt. Eine Einreichung garantiert keine Vorteile, und die Entscheidung der Jury ist endgültig und kann rechtlich nicht angefochten werden. Einreichungen können in zwei Aktivitätslinien gemacht werden:
- Linie 1: Re-Granting für Zivilcourage und EU-Werte
Hier geht es um eine finanzielle Pauschalfinanzierung zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der EU-Werte in Höhe von 5.000 bis 50.000 EURO. - Linie 2: Re-Granting Online-Aktivismus
Hier geht es um eine finanzielle Pauschalfinanzierung zur Stärkung und Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im digitalen Raum in Höhe von 500 bis 15.000 EURO
2.2 Welche Aktivitäten sind nicht finanzierungsfähig?
Aktivitäten, die im Widerspruch zu den Interessen der EU stehen, gegen die grundlegenden EU-Werte verstoßen oder proselytische Tätigkeiten beinhalten, werden nicht finanziert. Ebenso sind Aktivitäten, die direkt politische Parteien unterstützen oder gegen internationale Urheberrechtsgesetze verstoßen, ausgeschlossen.
2.3 Wie wichtig ist das Element von digitalen Aktivitäten?
ProEuropeanValuesAT baut auf der Analyse auf, dass die Zukunft der Demokratie zu einem großen Teil im digitalen Raum entschieden wird. Daher fokussiert sich die zweite ReGranting-Linie auf digitalen Aktivismus. Bei der ersten Linie ist Digitalität ein Bewertungskriterium.
2.4 Dürfen Vereine, die sich in Gründung befinden, einreichen??
Nein, ein Verein muss bereits gegründet sein und der Nachweis muss im Zentralen Vereinsregister (ZVR) abrufbar sein.
2.5 Wie viele Mittel kann eine Organisation maximal erhalten?
ProEuropeanValuesAT finanziert 100% der Kosten der jurierten Aktivität. Es dürfen für diese keine weiteren Förderungen beantragt bzw. erhalten werden, es sei denn es handelt sich um In-Kind-Leistungen. Dies muss auch im Finanzierungsvertrag von jeder Organisation schriftlich zugesichert werden. Im Verletzungsfall wird die ProEuropeanValuesAT Finanzierung zurückverlangt. Erhält eine Organisation EU-Förderungen für andere Projekte oder Aktivitäten, muss der PIC (Participant Identification Code) bei der Einreichung angegeben werden.
2.6 Kann eine Organisation, die selbst Einreicher:in ist, bei einer anderen Einreichung als Dienstnehmer beteiligt, sein?
Nein.
2.7 Wie wird die Gemeinnützigkeit eines Vereins bzw. einer gemeinnützigen GmbH nachgewiesen?
Die Gemeinnützigkeit einer Organisation ist durch die entsprechende Klausel in den Statuten eines Vereins bzw. im Gesellschaftsvertrag einer Firma nachzuweisen.
2.8 Kann eine Organisation eine Finanzierung erhalten, wenn sie bereits Förderungen von der EU, anderen öffentlichen Stellen oder Stiftungen bekommt?
Ja, jedoch nur wenn die Förderung für ein anderes Projekt oder Aktivität der Organisation ist. Für die eingereichte Aktivität dürfen keine weiteren Förderungen beantragt bzw. erhalten werden. Dies muss auch im Finanzierungsvertrag von jeder Organisation schriftlich zugesichert werden. Im Verletzungsfall wird die ProEuropeanValuesAT Finanzierung zurückverlangt.
Erhält eine Organisation EU-Förderungen für andere Projekte oder Aktivitäten, muss der PIC (Participant Identification Code) bei der Einreichung angegeben werden.
2.9 Inwieweit können Partner:innen aus dem Ausland, die für Workshops, Think Tanks, Ausstellungen hinzugezogen werden, miteinbezogen werden?
ProEuropeanValuesAT wendet sich an österreichische CSOs (Sitz der Organisatin muss in Österreich sein) und alle Aktivitäten haben in Österreich stattzufinden und sich an Zielgruppe im Lande zu wenden. Es ist nicht grenzübergreifend angelegt. Ressourcen, Vortragende bzw. Expert:innen aus dem Ausland sind wenn notwendig zur Wirksamkeitserhöhung in einem passenden Rahmen finanzierbar.
3. Finanzierte Aktivitäten
3.1 Wie lange können die finanzierten Aktivitäten dauern?
Eingereicht werden können Aktivitäten mit einer Finanzierungsdauer von 6 bis 9 Monaten. Die Aktivitäten können und sollen auch über den Finanzierungszeitraum hinaus fortgesetzt werden, jedoch endet der Finanzierungszeitraum spätestens im Dezember des jeweiligen Jahres.
3.2 Ist es erwünscht, dass eine Organisation laufende Aktivitäten einreicht, oder neue?
Originalität & Skalierung sind Bewertungskriterien, das heißt laufende oder neue Aktivitäten werden gleichgewichtet beurteilt. Entscheidend ist die Verstärkung der Wirksamkeit zur Erreichung der gesetzten Ziele.
3.3 Kann eine Organisation mehrere Aktivitäten innerhalb einer Finanzierungsrunde einreichen?
Nein, eine zivilgesellschaftliche Organisation kann innerhalb einer Finanzierungsrunde nur eine Aktivität entweder für ReGranting Linie 1 oder für ReGranting Linie 2 einreichen.
Eine zivilgesellschaftliche Organisation kann jedoch jedes Jahr / Finanzierungsrunde einreichen. Der Maximalbetrag über 3 Jahre ist jedoch auf 60.000 EUR begrenzt.
HINWEIS: Nahestehende Organisationen können nur eine Aktivität einreichen. Sie gelten als eine Einheit. Werden dennoch mehrere Einreichungen gemacht, so werden diese Einheiten in der Evaluation nicht berücksichtigt und ausgeschieden.
4. Verpflichtungen bei Finanzierungszusage
4.1 Welche Verpflichtungen gibt es für die ausgewählten Organisationen?
Finanzierte Organisationen müssen Ihre Aktivität bzw. deren Fortschritt im Rahmen folgender Veranstaltungen präsentieren:
- Kick-Off-Veranstaltung am 26. März in Salzburg
- Europakonferenz am 27. und 28. Juni in Klagenfurt
- Schlussfest am 26. November in Graz
In ReGranting Linie 1 ist die Teilnahme an drei Veranstaltungen zur Kapazitätsstärkung, in ReGranting Linie 2 an zwei Veranstaltungen verpflichtend.
Zudem sind ein Zwischen- und ein Abschlussbericht zu Ergebnissen und Wirkung und zu Ende der Finanzierungsperiode eine Abrechnung / Dokumentation der Mittelverwendung einzureichen.
4.2 Wie wird eine kleine CSO definiert (im Bezug auf die Vorgabe, ob 1 oder 2 Personen bei den Events anwesend sein müssen)?
Definition einer kleinen CSO ist, entweder einen Jahresumsatz von weniger als EURO 75.000 oder eine CSO mit nur einer Person, die angestellt ist
5. Datenbank
5.1 Was bedeutet die Einreichung einer Aktivität?
Durch die Einreichung einer Aktivität für das ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 bestätigen die Einreicher:innen, dass sie die Allgemeinen Bedingungen für die Einreichung gelesen und akzeptiert haben. Es wird kein Rechtsanspruch auf eine Finanzierung oder auf eine Veröffentlichung einer individuellen Beurteilung begründet.
5.2 Was ist die ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 Einreicher:innen Datenbank?
Die ProEuropeanValuesAT ReGranting 2025 Einreicher:innen Datenbank ermöglicht es zivilgesellschaftlichen Organisationen in Österreich, Projekte zur Förderung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und europäischen Werte einzureichen. Diese Aktivitäten werden zu 90 % durch das EU-Programm CERV und zu 10 % durch das ProEuropeanValuesAT Konsortium finanziert. Die Datenbank ist eine Eigenentwicklung des ICNM. Alle Eigentumsrechte an der Datenbank gehören ausschließlich dem Verein ICNM.
5.3 Warum gibt es eine Abfrage zu einem Video der Aktivität in der Datenbank?
Ein Video zur vorgeschlagenen Aktivität kann den Juror:innen helfen sich einen Eindruck von Organisation, Personen und Wirksamkeit geben. Die Bereitstellung des Weblinks zu einem Video ist optional und kein Pflichtfeld.
6. Budgetplanung und Abrechnung
6.1 Wie wird der Unterschied zwischen Honorar und Drittkosten definiert?
Honorar = Zahlungen für persönliche Dienstleistungen, die von einer qualifizierten Person persönlich erbracht werden. Drittkosten = Kosten für Dienstleistungen, die von Unternehmen / Firma (mit Mwst.) erbracht werden, oder Kauf von Materialien und anderen Leistungen, z.B. Druckkosten.
6.2 Können Reisekosten abgerechnet werden, wenn die Person ein Klimaticket besitzt?
Ja, das Klimaticket kann anteilig zu den Monaten der nachgewiesenen Nutzung abgerechnet werden.
6.3 Wie sollen wir die Zugtickets für den 26.3. nach Salzburg buchen bzw. verbuchen, wenn wir noch keine Finanzierung erhalten haben?
Im Antragsbudget bitte mit einer Pauschale von EURO 500 pro Person (maximal 2) die an den 3 Pflichtevents von ProEuropeanValuesAT in Salzburg, Klagenfurt und Graz teilnehmen vorsorgen. Die Ausgaben für Salzburg sind von der CSO für ca. 3 Wochen vorzustrecken, da die Auszahlung von 90 % der Finanzierungssumme zwischen 09. und 14. April gemacht werden wird.
6.4 Kann ich für einen Teilbereich einreichen, also für einen Programmabschnitt eine Förderung beantragen? Wie viel Anteil am Gesamtbudget soll angegeben werden?
ProEuropeanValuesAT finanziert nur Aktivitäten die eigenständig durchgeführt werden können und eigenständig auch Wirkung erzeugen. Es muss eine klare Abgrenzung zu anderen Abschnitten oder Phasen vorliegen, bzw. dargestellt werden.
6.5 Wie ist die Abrechnung am Ende? Müssen alle Belege aufbewahrt werden?
Am Ende des Finanzierungszeitraums ist ein Abschlussbericht an respekt.net zu übermitteln, der auch eine Abrechnung enthält. Die in der Abrechnung gelisteten Ausgaben sind digital zu belegen. Die Originalbelege sind gemäß den Förderrichtlinien der EU für 7 Jahre gesichert aufzubewahren.
7. Finanzierungs-Auszahlung
7.1 Wie wird die Finanzierung ausgezahlt?
Die zugesprochene Finanzierung wird in zwei Raten ausgezahlt
- 90 % der Gesamtfinanzierung werden zu Beginn des Projekts ausgezahlt,
- 10 % der Finanzierung werden nach erfolgreicher Umsetzung der Aktivität zu Ende der vereinbarten Finanzierungsperiode und nach Vorlage aller erforderlichen Berichte und Nachweise ausgezahlt.
7.2 Kann ein Privatkonto als Bankkonto angegeben werden?
Nein. Überweisungen werden von ProEuropeanValuesAT ausschließlich auf das Konto der antragstellenden Organisation gemacht, das auch von den genannten Schlüsselpersonen verantwortet wird.
8. Finanzierungsabsage
8.1 Was passiert, wenn meine Aktivität nicht ausgewählt wird?
Wenn eine Aktivität nicht ausgewählt wird, erhält die einreichende Organisation Informationen zu den allgemeinen Ergebnissen der Ausschreibung, eine Einladung zu Capacity Building-Aktivitäten von ProEuropeanValuesAT und Informationen über Crowdfunding-Möglichkeiten über respekt.net. Learnings und Empfehlungen für zukünftige Ausschreibungen werden ebenfalls veröffentlicht. Es werden keine individuellen Beurteilungen veröffentlicht. Ein Rechtsanspruch darauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Entscheidung auf Basis der unabhängigen Jury und Ihrer Bewertungen ist endgültig und kann rechtlich nicht angefochten werden.
8.2 Kann ich im Falle einer Nicht-Finanzierung eine Erklärung für die Gründe bzw. ein Feedback zu meiner Einreichung erhalten?
Die Entscheidung zur Finanzierung wird in einem vierstufigen Prozess getroffen. Zuerst gibt es eine formale Prüfung der Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen. Daran schließt eine Beurteilung durch eine Online-Jury von über 50 Expert:innen an. Diese erstellt ein Ranking und damit eine Kurzliste. Eine Grand Jury trifft sich zu einer persönlichen Beratung und erstellt eine Finanzierungsliste. Diese Finanzierungsliste wird vom Management Board des Konsortiums geprüft und die Finanzierungshöhen entschieden. Alle Juroren engagieren sich ehrenamtlich und unter Zusicherung von Freihaltung von jeglichen Haftungen. Die Integrität dieses Prozesses und der Haftungsausschluss gegenüber Juror:innen verlangen volle Vertraulichkeit. Daher kann es auch nach Abschluss des Verfahrens keine Einzelauskünfte oder Feedback zu einer Einreichung geben (siehe auch AGBs).
8.3 Was passiert, wenn meine Einreichung nicht den Anforderungen entspricht?
Unvollständige oder fehlerhafte Einreichungen, die nicht den Richtlinien entsprechen, werden ohne Benachrichtigung aus dem Auswahlprozess entfernt. Rechtliche Anfechtungen gegen Disqualifikationsentscheidungen sind ausgeschlossen. Einreichungen, die Krieg, Gewalt, Betrug, Rassismus oder Diskriminierung fördern, werden sofort disqualifiziert.
HINWEIS: Das ProEuropeanValuesAT Konsortium und der Partner Respekt.net bietet während der Einreichperiode wöchentlich ein öffentliche On-Line Workshop zu Feedback und Beratung an. Diese Workshops dienen Interessent:innen dazu, Ziele und Zweck der Ausschreibung zu besprechen und zu klären und allfällige Formalfehler zu vermeiden.
9. Nutzung von Inhalten und geistigem Eigentum
9.1 Was ist bei der Nutzung von Inhalten und geistigem Eigentum zu beachten?
Einreicher:innen gewähren dem Konsortium und Partnern (ICNM, Respekt.net, Volkshochschule Salzburg, npoAustria, Europahaus Klagenfurt) das Recht, übermittelte Inhalte wie Videos, Bilder und Logos nicht-kommerziell zu verwenden, z. B. zur Förderung der Aktivität in Printmedien, sozialen Medien und bei Veranstaltungen. Einreicher:innen müssen sicherstellen, dass sie das Urheberrecht an allen eingereichten Inhalten besitzen und dass alle verwendeten Softwarelizenzen ordnungsgemäß sind. Sie haften dafür.
